Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden Wohngebäudetypen:
Einfamilienhaus:
In diese Kategorie gehören Gebäude mit nur einer Wohneinheit, die ausschließlich dem Wohnzweck dienen.
Zweifamilienhaus:
Hierzu zählen Gebäude mit zwei privaten Wohneinheiten sowie Einfamilienhäuser mit einer Einliegerwohnung.
Mehrfamilienhäuser:
Darunter fallen Gebäude, die mehr als zwei private Wohneinheiten haben.
Wohn- und Geschäftsgebäude:
Gebäude, die in diese Kategorie fallen, müssen überwiegend privat genutzt werden (mindestens 50 % der Fläche). Außerdem muss sich darin mindestens ein Gewerbebetrieb befinden.
Wochenend- bzw. Ferienhäuser:
Hierzu gehören Gebäude, die regelmäßig an Wochenenden bzw. in den Ferien genutzt werden, die ausschließlich Wohnzwecken dienen und in denen sich Hausrat befindet.
Man teilt Ferienhäuser in folgende Gruppen ein: Gruppe mehr...
Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von mehr...
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Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie zur mehr...
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