Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von ihrer Bauweise bezeichnet. Das wird überwiegend zur Beurteilung des Risikos eines Objektes für die Gebäudeversicherung genutzt. Man unterscheidet dabei folgende Bauartklassen:
| Klasse | Außenwände | Dacheindeckung |
| I | massiv (Mauerwerk, Beton) | hart (z. B. Ziegel, Schiefer) |
| II | Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material | hart (z. B. Ziegel, Schiefer) |
| III | Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehrerer offener Seiten | hart (z. B. Ziegel, Schiefer) |
| IV | wie Klasse I oder II | weich (z. B. Stroh, Holz, Schilf) |
| V | wie Klasse III | weich (z. B. Stroh, Holz, Schilf) |
Wenn das Gebäude in gemischter Bauweise errichtet wurde, wird immer die ungünstigere Bauartenklasse als Grundlage genommen, sofern auf diese ein Anteil von mehr als 25 % entfällt.
Grundsätzlich können Gebäude der Bauartklasse III nur zum Zeitwert versichert werden. Eine konkrete Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft ist bei Gebäuden der Bauartklasse IV und V sinnvoll.
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Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von mehr...
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden mehr...
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie zur mehr...
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Folgendes ist bei der Gebäudeversicherung nicht mehr...
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