Folgende Verhaltensregeln sollten eingehalten werden, damit Ihnen der Versicherungsschutz nicht verloren geht:
1) Die Immobilie muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
2) An- und Umbauten müssen der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
3) Risikoerhöhungen (z. B. wenn ein Gewerbebetrieb ins Haus einzieht) sind dem Versicherer ebenfalls unverzüglich mitzuteilen
4) Beachtung aller behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
5) Absperrung und Entleerung aller wasserführenden Anlagen bei leerstehenden oder vorübergehenden nicht genutzten Gebäuden
Bei längerer Abwesenheit müssen Sie sichergehen, dass das Gebäude kontrolliert und beheizt wird.
Man teilt Ferienhäuser in folgende Gruppen ein: Gruppe mehr...
Durch die Einteilung der Gebäude in Bauartklassen werden sie abhängig von mehr...
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen folgenden mehr...
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie zur mehr...
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Jeder Hauseigentümer sollte eine Gebäudeversicherung mehr...
Folgendes ist bei der Gebäudeversicherung nicht mehr...
Sie können selbst entscheiden, welche Risiken mehr...
Ordentliche Kündigung: Die Kündigung kann ohne mehr...
Stürmische Zeiten für Ihr Eigenheim Immer häufiger wüten heftige Unwetter über Deutschland. Hagelstürme, sintflutartige Regenfälle und verheerende Orkane zeigen deutlich, dass sich das Klima wandelt. Dabei werden u.a. Bäume entwurzelt oder vom Blitz...[mehr]
Ein plötzlicher Wasserrohrbruch, ein Küchenbrand - solche Schäden an der eigenen Immobilie kosten schnell einige Hunderttausend Euro. Daher benötigen Hausbesitzer unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz. Dabei sind einige Policen wichtiger als andere. Sieht man sich...[mehr]
Mit einer eigenen Solaranlage halten Sie nicht nur Ihre eigenen Stromkosten gering. Sie verdienen auch noch bares Geld, wenn Sie die erzeugte Energie an die Stromversorger verkaufen! Doch sichern Sie sich vorher gut ab! Sonst kann Sie ein Ausfall Ihrer Solaranlage teuer zu stehen kommen! ...[mehr]
Ostern naht und dann werden wieder die an vielen Orten traditionsreichen Osterfeuer entzündet. Doch Vorsicht: Ein offenes Feuer auf eigenem Grund und Boden kann sich schnell auf Nachbargrundstücke ausbreiten. Haus- und Grundbesitzer sind im Schadenfall grundsätzlich durch die...[mehr]
Vielerorts werden zu Ostern wieder Osterfeuer entzündet. Das bedeutet auch erhöhte Brandgefahr für Wohnhäuser, Scheunen und Grundstücke. Grundsätzlich ist jeder Haus- und Grundbesitzer durch die Wohngebäudeversicherung oder Grundeigentümer-Versicherung im...[mehr]
Schutz: Jeder Hausbesitzer braucht eine Feuerversicherung, da ein Feuer schnell einen Totalschaden verursachen kann. Die Wohngebäudeversicherung kann aber auch Leitungswasser- und Sturmschäden abdecken. Die Komponenten können Sie einzeln oder in beliebiger Kombination...[mehr]
Grundbuch: Sie müssen Ihrem Versicherer bei jeder Kündigung bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen. Ordentlich: Mit einer dreimonatigen Frist können Sie Jahresverträge zum Ende des Versicherungsjahres...[mehr]
Nicht nur im fertigen Haus, sondern auch schon während der Bauzeit steckt eine Menge Geld drin. Aus diesem Grund sollte man auch diesen bereits versichern. Versicherer bieten in diesem Fall allerdings nur Policen gegen Feuer an. Diese Feuerrohbauversicherung wird meist für 12 Monate...[mehr]
Das in der Versicherungspolice genannte Gebäude, einschließlich aller mit diesen fest verbundenen Gegenständen (z. B. eines fest verklebten Teppichbodens oder der Tapeten), ist Gegenstand der Versicherung. Bewegliche Möbel oder Wertsachen sind jedoch nicht versichert. Der...[mehr]
Im Jahr 2002 kamen die Wohngebäudeversicherer in Deutschland nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft für über 3 Millionen Schäden auf. Die meisten Schäden waren Sturmschäden (1,8 Millionen), gefolgt von Leitungswasserschäden...[mehr]