Folgende Verhaltensregeln sollten eingehalten werden, damit Ihnen der Versicherungsschutz nicht verloren geht:
1) Die Immobilie muss in einem ordnungsgemäßen Zustand sein.
2) An- und Umbauten müssen der Versicherungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
3) Risikoerhöhungen (z. B. wenn ein Gewerbebetrieb ins Haus einzieht) sind dem Versicherer ebenfalls unverzüglich mitzuteilen
4) Beachtung aller behördlich und gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
5) Absperrung und Entleerung aller wasserführenden Anlagen bei leerstehenden oder vorübergehenden nicht genutzten Gebäuden
Bei längerer Abwesenheit müssen Sie sichergehen, dass das Gebäude kontrolliert und beheizt wird.
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Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie zur mehr...
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