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Was ist bei der Gebäudeversicherung nicht versichert?

Folgendes ist bei der Gebäudeversicherung nicht versichert:

  • alle vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Schäden (Beispiel: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie Ihr Haus im Winter nicht beheizen und dadurch die Rohre einfrieren.)
  • Sachen, die ihrem Zweck nach bewusst Feuer bzw. Wärme ausgesetzt werden (z. B. Kaminbrand)
  • Schäden durch Überschwemmung, Grundwasser oder witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation
  • vor Fertigstellung des Gebäudes entstandene Schäden
  • Schäden, die während eines Umbaus entstanden sind, woraufhin das Gebäude unbenutzbar ist
  • Schäden durch Erdrutsch bzw. Erdsenkung (GELD.DE Hinweis: Diese Risiken sind jedoch durch einen Zusatz im Bereich Elementarschäden versicherbar.)
  • außerhalb des Gebäudes liegende Ableitungsrohre sowie unter dem Haus verlaufende Rohre (GELD.DE Hinweis: Diese Art von Rohren können durch einen Mehrbeitrag versichert werden.)
  • Sturmschäden bei Winderstärken unter 8
  • Schäden durch Lawinen und Sturmflut (GELD.DE Hinweis: Lawinen-Schäden können zusätzlich gegen einen Mehrbetrag im Bereich der Elementarschäden versichert werden.)
  • Schäden durch Schnee, Hagel, Schmutz oder Regen (wenn diese durch unverschlossene bzw. undichte Fenster eintreten)
  • Schäden am, nicht mit dem Haus verbundenen Mobiliar (GELD.DE Hinweis: Dafür springt die Hausratversicherung ein.)

Gebäudeversicherung FAQ auf einen Blick!

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