Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung kann ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Schadensfallkündigung:
Nachdem über die Entschädigung entschieden wurde (Bezahlung oder Ablehnung), können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Sie sollten nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern damit bis zum Ende des Versicherungsjahres warten. Denn der Versicherungsgesellschaft steht in jedem Fall die Prämie zu.
Vertragslangläufer:
Ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres — danach zum Ende jedes weiteren Jahres - haben alle Policen, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden. Es besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist.
GELD.DE Hinweise:
Sie sollten Ihren Vertrag nicht nach einer Prämienerhöhung kündigen, denn es handelt sich dabei um eine gleitende Neuwertversicherung.
Bisher hatte die Versicherung bei einer Kündigung Anspruch auf die volle Jahresprämie. Dies ist jedoch beireits seit 2008 nicht mehr der Fall. Zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vertrages wird das eingezahlte Guthaben taggenau erstattet.
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