Das in der Versicherungspolice genannte Gebäude, einschließlich aller mit diesen fest verbundenen Gegenständen (z. B. eines fest verklebten Teppichbodens oder der Tapeten), ist Gegenstand der Versicherung. Bewegliche Möbel oder Wertsachen sind jedoch nicht versichert. Der Versicherungsnehmer kann die durch eine Hausratversicherung absichern. Eine Wohngebäudeversicherung kann aber nicht nur für das Wohnhaus vereinbart werden. Die Ausdehnung des Vertrages auf Nebengebäude oder Garagen ist möglich, wenn sie sich auf dem gleichen Grundstück befinden.
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