Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Schon den Hausbau versichern

Nicht nur im fertigen Haus, sondern auch schon während der Bauzeit steckt eine Menge Geld drin. Aus diesem Grund sollte man auch diesen bereits versichern. Versicherer bieten in diesem Fall allerdings nur Policen gegen Feuer an. Diese Feuerrohbauversicherung wird meist für 12 Monate beitragsfrei gewährt, wenn sich der Versicherungsnehmer auf eine Wohngebäudeversicherung mit fünfjähriger Laufzeit einlässt. Sobald das Haus fertig gestellt ist und der künftige Bewohner einzieht, wird aus dem Feuerschutz für Rohbauten automatisch der umfassendere Schutz der Wohngebäudeversicherung.

Gebäudeversicherung Allgemeines auf einen Blick!

Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

  • Studie: Wo gibt es die beste Wohngebäudeversicherung?

    Wenn der Frost Wasserrohre zufrieren lässt und dadurch erheblicher Schaden am Haus entsteht, kommt die Wohngebäudeversicherung zum Einsatz. Welche die beste ist, haben Franke und Bornberg sowie Ökotest untersucht.... [mehr]

  • Unwetterwarnung aufs Handy

    Wer rechtzeitig vor Unwetter gewarnt werden möchte, kann das kostenlose SMS-Frühwarnsystem seiner Versicherung nutzen. Was stürmisches Wetter anrichten kann, haben in den letzten Tagen die Sturmtiefs ?Ulli? und ?Andrea?... [mehr]

  • Nach ?Ulli? und ?Andrea? kommt die Versicherung

    Immer wenn ein Sturm über Deutschland hinweg fegt, ist die Sorge um Häuser, Autos und Co. groß. Ob Orkan ?Ulli? oder ?Andrea? – wenn stürmisches Wetter übers Land zieht, ist man mit der passenden Gebäudeversicherung... [mehr]

  • Silvester: Wer zahlt mir den Böller-Schaden? (Teil 1)

    Mit Raketen, Böllern und anderem Feuerwerk begrüßen die Menschen das neue Jahr und vertreiben böse Geister. Wenn trotz Sicherheitsvorkehrungen jedoch etwas passiert, stehen Hausratversicherung, Gebäudeversicherung,... [mehr]

  • Wohngebäudeversicherung gilt auch bei verspäteter Stehlgutliste

    Reicht ein Kunde einer Gebäudeversicherung nach Meldung eines Einbruchdiebstahls die Stehlgutliste mit Verzögerung ein, darf der Versicherer nicht die Leistung kürzen, so ein kürzliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)... [mehr]

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.