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Policendschungel Eigenheim

Ein plötzlicher Wasserrohrbruch, ein Küchenbrand - solche Schäden an der eigenen Immobilie kosten schnell einige Hunderttausend Euro. Daher benötigen Hausbesitzer unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz. Dabei sind einige Policen wichtiger als andere. Sieht man sich die immer häufiger vorkommenden Unwetter an, sollte man als erstes an eine Elementarschaden-Versicherung denken.

Der Schutz der eigenen Immobilie ist ein wichtiger Versicherungsschutz. Denn wird das Haus oder die Wohnung bei einem Unglück zerstört, brennt das Gebäude aus oder wird durch Wasser beschädigt, kann der Schaden schnell mehrere 100.000 Euro ausmachen. Und nur wenige dürften in der Lage sein, einen solchen Schaden aus dem Ersparten zu begleichen. Darum sollte der Schutz optimal sein.

Zunächst einmal ist es wichtig, sich gegen Elementarschäden abzusichern - häufig ist ein solcher Schutz in der Wohngebäudeversicherung nicht mitenthalten. Jedoch mit der Elementarschaden-Versicherung besteht Schutz gegen besonders schadenträchtige Naturgewalten wie Schneelast, Überschwemmung, Erdrutsch oder Lawinen, die nicht selten einen Totalschaden zur Folge haben. Leider ist ein solcher Schutz dort kaum zu bekommen, wo regelmäßig Elementarschäden zu erwarten sind - beispielsweise in Flussnähe. Dennoch sollte auf den Schutz nicht leichtfertig verzichtet und notfalls ein Prämienzuschlag in Kauf genommen werden. Zudem sollte der Versicherungsschutz auf Vollständigkeit geprüft werden. Wichtig ist es etwa, den Versicherungsschutz für Nebengebäude, Terrassenüberdachungen und weiteres Zubehör zu klären.

Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, dass das Wohneigentum nicht unterversichert ist. Die Versicherungssumme muss so gewählt sein, dass bei einem Totalschaden ausreichend gezahlt wird, um ein vergleichbares Gebäude wieder aufzubauen. Wichtig ist es daher, die Versicherungssumme regelmäßig anzupassen. Am einfachsten ist das mit einer gleitenden Neuwertversicherung, die die allgemeinen Kostensteigerungen berücksichtigt und bei einem Schaden auch finanziell ausgleicht. Wer eine Immobilie kauft, sollte bestehenden Versicherungsschutz, der beim Kauf erst einmal immer auf den Erwerber übergeht, nicht voreilig kündigen. Denn oft bieten Altverträge gute Konditionen und einen umfassenden Versicherungsschutz. Allerdings sollte man sich unbedingt einen Überblick verschaffen, welche Versicherungsbedingungen gelten.

Schäden unverzüglich melden

Wer eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte einige Verhaltensregeln beachten, damit der Versicherungsschutz im Ernstfall nicht entfällt. Ganz besonders wichtig: Schäden müssen immer unverzüglich gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert den Versicherungsschutz, wie etwa das Ehepaar, das vor dem Amtsgericht Wuppertal (AZ: 39 C 557/ 06) gegen seine Versicherung geklagt hatte. Die Eheleute hatten vergessen, einen Außenwasserhahn abzusperren. Nachts platzte der daran befindliche Schlauch ab und der Keller lief knöcheltief voller Wasser. Nachdem das Ehepaar zunächst versucht hatte, den Schaden zu beseitigen, meldeten sie sich zwei Wochen später bei ihrem Gebäudeversicherer und wollten die Kosten für die notwendigen Malerarbeiten ersetzt bekommen. Der Fall ging vor Gericht und dort verlor das Ehepaar, weil es den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hatte. 14 Tage waren den Richtern eindeutig zu lang.

Außerdem darf der Versicherte den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht haben. Wer sein Wohneigentum schützen will, sollte daran denken, dass eine Wohngebäudeversicherung nur das Gebäude selbst und fest damit verbundene Gegenstände wie den Teppichboden beinhaltet.

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