Ostern naht und dann werden wieder die an vielen Orten traditionsreichen Osterfeuer entzündet. Doch Vorsicht: Ein offenes Feuer auf eigenem Grund und Boden kann sich schnell auf Nachbargrundstücke ausbreiten. Haus- und Grundbesitzer sind im Schadenfall grundsätzlich durch die Wohngebäude- oder Grundeigentümer-Versicherung abgesichert.
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An vielen Orten werden am Osterwochenende wieder die traditionellen Osterfeuer entfacht. Das bedeutet auch erhöhte Brandgefahr für Wohnhäuser, Scheunen und Grundstücke. Grundsätzlich ist jeder Haus- und Grundbesitzer durch die Wohngebäudeversicherung oder Grundeigentümer-Versicherung im Schadenfall abgesichert. Doch das gilt nicht bei fahrlässigem Handeln, daher sollten auf ein paar Dinge beachtet werden.
Wichtige Tipps
Entscheidend bei einem Osterfeuer ist die Platzwahl. Hierfür ist in jedem Fall die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Bei einem Feuer auf öffentlichen Grund sind die zuständigen Orts- bzw. Bezirksämter zu informieren und Genehmigungen einzuholen.
Ebenso wichtig ist es, dass Nachbarn durch Flammen nicht gefährdet oder durch Qualm belästigt werden. Daher sollten die Anwohner rechtzeitig informieren werden. Der Abstand zu anderen entzündbaren Materialien und Gebäuden, ein möglicher Funkenflug, aber auch ein trockener Untergrund sollten außerdem beachtet werden, denn ein Feuer kann sich schnell unkontrolliert ausbreiten. Deshalb sind Löschgeräte bereitzuhalten und das Feuer muss jederzeit beherrschbar bleiben.
Trockenes, unbehandeltes Holz und trockener Gartenschnitt ist das beste Brennmaterial. Lagert das Brennmaterial bereits seit längerer Zeit als Osterfeuer aufgeschichtet, sollte man vorsichtshalber den Stapel umsetzen, da eventuell Kleintiere im Holzstapel hausen bzw. nisten.
Ein weiterer Rat
Größere Holzstapel sollten in der Nacht vor dem Abbrennen besser bewacht werden, damit keine Brandstifter das Holz unkontrolliert anzünden und spielende Kinder nicht in den Stapel hineingelangen.
Sollte trotz aller Vorsicht das Osterfeuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sollte daher in jedem Fall freigehalten werden.
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Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Schnell kann ein Schaden so hoch ausfallen, dass er möglicherweise den finanziellen Ruin für den Verursacher bedeuten kann. Deshalb sollte auf diesen Versicherungsschutz auf keinen Fall verzichtet werden.
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