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Feuriges Vergnügen zu Ostern

Vielerorts werden zu Ostern wieder Osterfeuer entzündet. Das bedeutet auch erhöhte Brandgefahr für Wohnhäuser, Scheunen und Grundstücke. Grundsätzlich ist jeder Haus- und Grundbesitzer durch die Wohngebäudeversicherung oder Grundeigentümer-Versicherung im Schadensfall abgesichert. Doch das gilt nicht bei fahrlässigem Handeln, daher sollten auf ein paar Dinge geachtet werden.

Entscheidend bei einem Osterfeuer ist die Platzwahl. Hierfür ist in jedem Fall die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Bei einem Feuer auf öffentlichen Grund sind die zuständigen Orts- bzw. Bezirksämter zu informieren und Genehmigungen einzuholen.

Ebenso wichtig ist es, dass Nachbarn durch Flammen nicht gefährdet oder durch Qualm belästigt werden. Daher sollten die Anwohner rechtzeitig informieren werden. Der Abstand zu anderen entzündbaren Materialien und Gebäuden, ein möglicher Funkenflug, aber auch ein trockener Untergrund sollten außerdem beachtet werden, denn ein Feuer kann sich schnell unkontrolliert ausbreiten. Deshalb sind Löschgeräte bereitzuhalten und das Feuer muss jederzeit beherrschbar bleiben.

Trockenes, unbehandeltes Holz und trockener Gartenschnitt ist das beste Brennmaterial. Lagert das Brennmaterial bereits seit längerer Zeit als Osterfeuer aufgeschichtet, sollte man vorsichtshalber den Stapel umsetzen, da eventuell Kleintiere im Holzstapel hausen bzw. nisten.

Größere Holzstapel sollten in der Nacht vor dem Abbrennen besser bewacht werden, damit keine Brandstifter das Holz unkontrolliert anzünden und spielende Kinder nicht in den Stapel hineingelangen.

Sollte trotz aller Vorsicht das Osterfeuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sollte daher in jedem Fall freigehalten werden.

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