Nach wie vor bestimmt ein Großteil der Versicherer die Beiträge auf der Grundlage des „Versicherungswertes 1914“. Bei dieser Methode wird rückblickend errechnet, welche Baukosten für das zu versichernde Haus 1914 angefallen wären, und die Baupreisentwicklung bis heute verfolgt. Die passen Jahr für Jahr ihre Beiträge den Baupreisen an.
Die Beitragsbemessung nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung des Hauses ist eine neue Methode. Die Beiträge steigen auch hier mit den Baupreisen an. Basisjahr ist meist 2000. Einige Versicherungsgesellschaften bieten sowohl Wohnflächentarife als auch traditionelle Tarife an. Bei den beiden Tarifvarianten unterscheidet sich der Leistungsumfang nicht. In beiden Fällen handelt es um gleitende Neuwertversicherungen. Es gibt keine feste Leistungsobergrenze, sondern die Summe, die ein Versicherer zahlt, wird ständig angepasst. Das ist wichtig, denn für die Geldsumme, mit der man zum Beispiel vor 30 Jahren noch ein stattliches Haus kaufen konnte, bekommt man heute kaum noch ein Reihenmittelhaus. Der Versicherte bekommt bei einem Totalschaden also genug Geld, um sein Haus am gleichen Standort zu den aktuellen Preisen wieder aufbauen zu können.
Privatleute sollten sich auf jeden Fall bei der Ermittlung des Versicherungswerts ihres Hauses vom Versicherer helfen lassen. Dann laufen Sie nicht Gefahr, zu wenig zu versichern. Berechnen die Versicherungsgesellschaften nach den Angaben ihrer Kunden selbst den Wert des Hauses, garantieren sie, im Schadensfall immer Ersatz in voller Höhe zu leisten.
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da das eigene Haus aber ein Vermögen wert ist, wäre es leichtsinnig, sich nicht gegen die finanziellen Folgen eines Verlusts abzusichern. Viele Hausbesitzer kommen aber meist nicht um einen Abschluss herum, da Kreditgeber beim Hauskauf eine Gebäudeversicherung verlangen.
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