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Eine freiwillige Krankenversicherung gibt es im Grunde nicht. Der Begriff ist ein wenig irreführend, weil er vermuten lässt, es sei den Menschen freigestellt, sich zu versichern. Tatsächlich besteht jedoch seit einiger Zeit die allgemeine Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Freiwilligkeit bezieht sich nur auf die Form der Krankenversicherung. Bestimmte Personengruppen können wählen, ob sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versorgt werden möchten. Die eine Gruppe schließt alle selbstständig Tätigen ein. Wer also nicht angestellt ist, sondern seinen Lebensunterhalt als Selbstständiger verdient, kann generell frei entscheiden, ob er sich gesetzlich oder privat versichern will.
Angestellte müssen für den Wechsel in die private Krankenversicherung gewisse Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen ein bestimmtes Einkommen, um als freiwillige Mitglieder in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geführt zu werden. Diese Einkommensgrenze wird auch die Versicherungspflichtgrenze genannt und jedes Jahr neu festgelegt. In der Vergangenheit musste der Angestellte nicht nur mit dem aktuellen Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze liegen, sondern nachweisen können, dass das auch während der letzten drei Jahre so war. Inzwischen liegt auch dann bereits eine freiwillige Krankenversicherung vor, wenn er für ein Kalenderjahr rückblickend diesen Nachweis erbringen kann. Ist das der Fall, liegt eine freiwillige Krankenversicherung vor und der Angestellte kann in die private Krankenversicherung wechseln.
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