Wechsel:
Sie sollten den Vertrag wechseln, wenn die Versicherungssumme nicht mindestens 3 Millionen Euro beträgt. Wenn durch Ihre Schuld Personen schwer verletzt wurden, reicht eine niedrigere Versicherungssumme unter Umständen nicht aus.
Kündigung:
Sie müssen den Vertrag spätestens drei Monate vor dessen Ablauf kündigen; sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Vertragsdauer:
Wenn Sie bei der Wahl des Versicherers flexibel bleiben wollen, sollten Sie nur einen Jahresvertrag beantragen. Wer dagegen ohnehin langfristig bei seiner Versicherungsgesellschaft bleiben möchte, kann mit einem Fünfjahresvertrag sparen: In der Regel gibt es hierfür 10 % Rabatt.
Beitrag:
Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich. Alle Versicherer verlangen für Ratenzahlung Aufschläge: bei halbjährlicher Zahlung meist 3 %, bei monatlicher Zahlung 10 %.
Informationspflicht:
Sie müssen Ihre Versicherungsgesellschaft innerhalb einer Woche über jeden Schadensfall informieren, sonst kann sie die Zahlung verweigern.
Verschulden:
Haben Sie einen Schaden verursacht, schildern Sie ihn wahrheitsgemäß und spielen Sie dabei Ihre Schuld nicht herunter. Wenn der Versicherer „mangelndes Verschulden“ feststellt, muss er nicht zahlen.
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