
Das Unternehmerdasein ist mit allerlei Risiken verbunden. Die Risiken lassen sich klassifizieren nach finanziellen Risiken, Karriererisiken, sozialen Risiken und gesundheitlichen Risiken. Aus unternehmerischer Sicht gilt es insbesondere die finanziellen Risiken im Zaum zu halten, da sie unmittelbaren Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg haben und diesen gefährden können.
Für einen Unternehmer gibt es verschiedene Wege, das unternehmerische Risiko zu minimieren. Eine populäre Möglichkeit bei Unternehmern ist, persönliche Besitztümer auf den Partner zu überschreiben. So lassen sich die Besitztümer vor der Insolvenz sichern. Auch die Wahl der Rechtsform kann einen Beitrag dazu leisten, das finanzielle Risiko zu minimieren. So bieten Gesellschaften mit beschränkter Haftung Vorteile gegenüber Personengesellschaften, wenn es um die Begrenzung von Risiken geht.
Zudem müssen Unternehmer auch unvorhersehbare Schadensereignisse berücksichtigen, um das finanzielle Risiko zu kontrollieren. Zu denken ist insbesondere an das Haftpflichtrisiko des Unternehmers, welches sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern lässt. Das unternehmerische Haftpflichtrisiko ergibt sich aus dem Gesetz. Dort ist klar geregelt, dass der Unternehmer für Schäden bei Dritten, die aus dem unternehmerischen Handeln entstehen, in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen haftet. Diese Haftpflicht erstreckt sich auch auf die angestellten Mitarbeiter. Bei hohen Haftpflichtansprüchen von geschädigten Dritten kann ohne Absicherung schlimmstenfalls der finanzielle Kollaps für das Unternehmen drohen.
Die Absicherung gegen das unternehmerische Haftpflichtrisiko lässt sich wie angedeutet über die Betriebshaftpflichtversicherung abbilden. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung lassen sich die Haftpflichtrisiken des Unternehmens – gegen eine Versicherungsprämie – auf eine Versicherungsgesellschaft auslagern. Bei berechtigten Haftpflichtansprüchen tritt die Versicherungsgesellschaft ein und befriedet die Ansprüche des Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei ist es ganz unerheblich ob es sich um Personen- oder Sachschäden handelt: Beide Schadensarten fallen unter den Schutzmantel der Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Regel freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. In einigen Branchen und Berufszweigen gibt es Ausnahmen von dieser Regel. So ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Ärzte und Rechtsanwälte per Gesetz obligatorisch.
Um Versicherungsschutz und – umfang der Betriebshaftpflichtversicherung optimal ausgestalten, müssen die Risikoszenarien des jeweiligen Betriebs genau unter die Lupe genommen werden. Schließlich unterscheiden sich die Risikoszenarien von Branche zu Branche und von Unternehmen zu Unternehmen. So sind im Baugewerbe andere Haftpflichtrisiken anzutreffen als bei Handelsbetrieben oder Handwerkern. Je genauer die Haftungsrisiken des unternehmerischen Handelns bekannt sind, desto besser lässt sich die Betriebshaftpflichtversicherung auf den Versicherungsbedarf des Unternehmens zuschneiden.
Unternehmer, die den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ins Auge gefasst haben, sollten sich mehrere Angebote einholen und verschiedene Tarife miteinander vergleichen. Denn die Preisunterschiede von Anbieter zu Anbieter sind mitunter recht hoch. Da lohnt sich ein Vergleich. Durch die Gegenüberstellung der Anbieter erhalten die Unternehmenslenker letztlich ein Stück weit mehr Transparenz im undurchsichtigen Versicherungsmarkt und können Preise und Leistungen besser bewerten.
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