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Mit dem Begriff Firmenbeteiligung wird der Besitz von Anteilen an einem Unternehmen bezeichnet. Um Anteile zu übernehmen, stellt ein zukünftiger Anteilseigner einem Unternehmen eine Summe an Eigenkapital zur Verfügung. Gleichzeitig wird der Kapitalgeber Miteigentümer am Unternehmen. Das unternehmerische Risiko ist damit eingeschlossen. Erzielt ein Unternehmen einen Gewinn, partizipiert der Anteilseigner entsprechend. In welcher Form und Höhe Anteile erworben werden können, errechnen Spezialisten mittels der Unternehmensbewertung beziehungsweise Bestimmung der Wertbandbreite der Firma. Die Firmenbeteiligung steht gegensätzlich zum Fremdkapitalgeber, der nur begrenzt unternehmerisch haftet und zudem eine feste Verzinsung für die Geldleihe erhält.
Eine Firmenbeteiligung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, beispielsweise durch den Kauf von Aktien durch Privatpersonen, Fondsgesellschaften oder andere Unternehmen. Besonders für Unternehmen ist die Firmensuche im In- und Ausland zur Sicherung neuer Lieferquellen oder Absatzmärkte ein ständiger Prozess. Dabei kann ein Komplettkauf oder eine teilweise Übernahme von Unternehmen die Lösung sein. Hierbei erfolgt die Firmenbeteiligung durch den Kauf von bestimmten Anteilen. Erwirbt beispielsweise ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Aktien, sichert es sich ein Mitbestimmungsrecht. Die Mitbestimmung und Einflussnahme auf die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens ergibt sich aus der Minder- oder Mehrheitsbeteiligung.
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