In der Regel unterliegen Festgeldanlagen der Einlagensicherung.
Die Einlagensicherungsgrenze beträgt in der EU 90% der Einlagensumme, allerdings maximal für 20.000,- €. Den EU-Ländern steht es frei, ob sie für höhere Anlagen haften. So wäre Ihr Geld z.B. im Falle einer Insolvenz bei einer in den Niederlanden sitzenden Bank, ab 20.000,- € nicht mehr gesichert.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken können dagegen 100% Sicherheit gewährleisten.
Private Banken haften bis zu 30% des Eigenkapitals der jeweiligen Bank. D.h. bei einem Eigenkapital von z.B. 10 Mio. Euro haftet diese Bank bis zu 3 Mio. Euro pro Anleger.
Viele Direktbanken bieten Konten für Minderjährige mehr...
Normalerweise würden Sie für Ihre Zinsen aus dem Festgeldkonto mehr...
Sie werden in der Regel ca. 2 Wochen vor Ablauf Ihrer Festgeldanlage mehr...
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung mehr...
Kontoauszüge werden zuerst nach Eingang des Antrags und des vereinbarten mehr...
Sie sollten auf jeden Fall darauf achten, dass der von Ihnen angelegte mehr...
Die Zinsen werden am Ende der von Ihnen vereinbarten Laufzeit ausgeschüttet. Bei Festgeldanlagen über mehrere Jahre werden die Zinsen aller 12 Monate ausgeschüttet.
Da Sie bei Vertragsabschluss einen Zinssatz mit Ihrer Bank vereinbart mehr...
In der Regel unterliegen Festgeldanlagen der Einlagensicherung. mehr...
Die meisten Banken verlangen eine Mindesteinlagensumme, welche meist zwischen 2.500,- mehr...
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