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Kann eine Festgeldanlage vor Fälligkeit aufgelöst werden?

Die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung besteht in der Regel nicht, da Sie mit der Bank einen Vertrag eingegangen sind. Wenn die Möglichkeit eingeräumt wird, müssen Sie als Anleger, bei Wahrnehmung des Rechts auf einen Großteil der angefallenen Zinsen verzichten. In der Regel ist auch eine Strafgebühr für Bearbeitungsaufwand fällig.

Festgeld FAQ auf einen Blick!

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