Bei Fahrzeug-Leasing wird das entsprechende KFZ vom Leasinggeber beschafft und finanziert. Leasing, ein Begriff aus dem Englischen, der übersetzt mieten oder pachten bedeutet. Dem Leasingnehmer wird gegen eine monatliche Zahlung, auch Leasingentgelt genannt, das Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum überlassen. Häufig ist im Vorfeld vom Leasingnehmer eine einmalige Anzahlung an den Leasinggeber zu leisten. Eigentümer bleibt der Leasinggeber, welcher jedoch während der Leasingzeit die Verantwortung für das Fahrzeug an den Leasingnehmer weitergibt. Dieser muss sich um die Instandhaltung des Fahrzeugs kümmern, Reparaturen durchführen und Sachmängel beseitigen lassen. Leasingfahrzeuge sind meistens Vollkasko versichert, da der Leasingnehmer auch bei Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl verantwortlich ist.
Leasing hat insbesondere steuerrechtliche Vorteile für Unternehmer, die vielfach leasen, um die jeweiligen Leasingraten unmittelbar als Betriebsausgabe geltend zu machen, was bei Neuerwerb eines Fahrzeugs nicht möglich ist. Für Privatleute entfällt dieser Vorteil, weshalb sich Leasing in diesem Fall nur dann lohnt, wenn die Leasingbedingungen in Relation zu einer klassischen Kreditfinanzierung über die Bank günstiger sind. Es ist jedoch darauf zu achten, dass nach Ablauf der Leasingdauer die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug kaufen zu können. Das Fahrzeug-Leasing erfreut sich bei Privatleuten aber durchaus großer Beliebtheit, da der Vertragsnehmer beim Leasen eines Fahrzeuges weniger langfristige Verpflichtungen eingeht als bei einem Kreditkauf, der über die Bank finanziert wird.
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