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*PLZ: 80809, 30 qm, Mehrfamilienhaus, Versicherungsnehmer 30 Jahre,19.500 € Vers.summe, 1 Jahre Laufzeit
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Elementarschäden in der Hausratversicherung sind vom Grundtyp der Hausratversicherung nicht abgedeckt und müssen zusätzlich versichert werden. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, also durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Rückstau. Viele Schadensfälle, die in der Vergangenheit durch Naturgewalten enstanden sind, haben das Gefahrenpotential und die Notwendigkeit einer Versicherung aufgezeigt. Da das Risiko für die Versicherungsgesellschaften schwierig zu kalkulieren ist, wird der Versicherungsschutz von einer individuellen Überprüfung der örtlichen Verhältnisse abhängig gemacht. Objekte werden in Gefährdungsklassen eingeteilt. Im Regelfall wird der Versicherungsschutz im Paket angeboten. Es können also nicht einzelne Tatbestände allein versichert werden. Schäden durch Sturm und Hagel werden bereits durch die allgemeine Hausratversicherung abgedeckt.
Die Elementarschäden Hausratversicherung erfasst versicherte Sachen in ständig bewohnten Gebäuden. Entschädigt werden die Kosten gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Hausratversicherung. Im Regelfall wird ein Selbstbehalt von einem Prozent der Versicherungssumme bei der Entschädigungsleistung angerechnet. Bei einer Überschwemmung wird der Versicherungsfall durch die Herkunft und den Verlauf des Wassers bestimmt. Es muss zu einer Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf dem versicherten Grundstück kommen. Dabei muss die Überschwemmung durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder witterungsbedingt durch Starkregen zustande kommen. Schäden durch Rückstau sind nochmals zusätzlich in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Dabei werden Sicherheitsvorkehrungen (Rückstauklappe im Keller) vorausgesetzt. Überflutungen durch Grundwasser, Deichbruch oder Sturmflut fallen nicht unter den Versicherungsschutz in der Elementarschäden Hausratversicherung.
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