Wer sein Darlehen kündigen will, um anderswo einen günstigeren Bauzins zu nutzen, sollte mit Weitsicht handeln. Schließlich gilt es, einmal vereinbarte Vertragsbedingungen einzuhalten. Banken müssen einer Kündigung nicht zustimmen. Derjenige, der ein Darlehen kündigen will, muss auf das Wohlwollen seines Geldgebers hoffen. Willigt die Bank ein, entsteht ihr durch die vorzeitige Kündigung ein Zinsausfall, den sie sich vom Darlehensnehmer in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung erstatten lässt. Je länger dabei das Ende der Zinsbindung in der Zukunft liegt, desto höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung für den Kunden aus. Schnell entsteht ein Schaden von mehreren Tausend Euro.
Ein Darlehen zu kündigen bedeutet auch immer, mit teuren Entschädigungen leben zu müssen. Soll ein aktuell niedriger Zins während der Laufzeit genutzt werden, gibt es Alternativen, sich diese Konditionen noch während der Laufzeit des Erstkredits zu sichern, etwa mit einem Vorratsdarlehen, auch Forward-Darlehen genannt. Bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung und zur Anschlussfinanzierung hin kann ein Forward-Darlehen vereinbart werden. Für das Sichern der günstigen Konditionen verlangen Banken einen Zinsaufschlag, der in der Regel umso höher ausfällt, je länger die Anschlussfinanzierung in der Zukunft liegt. Wer sein Darlehen kündigen will, sollte sich mit den Konditionen eines Forward-Darlehens auseinandersetzen, um ein Zinserhöhungsrisiko auszuschalten.
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