
Das besondere an einer Betriebskrankenkasse (BKK) ist die enge Verknüpfung von Krankenversicherung und der Arbeitswelt. Die Betriebskrankenkassen werden auf Initiative des Arbeitsgebers ins Leben gerufen. Dazu müssen allerdings mindestens 1000 Versicherungspflichtige betriebsangehörig sein. Mittlerweile haben sich viele Betriebskrankenkassen durch Satzungsänderung auch für betriebsfremde Arbeitnehmer geöffnet. Die übergeordnete Organisation ist der BKK-Bundesverband mit derzeit ca. 200 Mitgliedern.
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