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Betriebliche Altersvorsorge

Nur Angestellte und Arbeiter können neben Riester und Rürup noch in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Die Beiträge für Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds sind steuerfrei. Bis Ende 2008 fallen auch die Sozialabgaben weg. Dafür sind allerdings die Renten oder Kapitalsummen im Alter voll steuer- und sozialabgabenpflichtig.

  • Vorteil.
    Die Beiträge der Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge zweigt der Arbeitgeber vom Lohn ab. Sie sind bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei. Das sind in diesem Jahr 2520 Euro. Zusätzlich zu den steuerfreien Beiträgen und der Befreiung von Sozialabgaben (bis 2008) können Arbeitnehmer 1800 Euro Lohn im Jahr steuerfrei investieren, wenn sie keine Direktversicherung oder keinen Pensionskassen-Vertrag aus der Zeit vor 2005 haben, in den sie pauschal versteuert Lohn einzahlen.
  • Nachteil.
    Später ist die Rente oder Kapitalauszahlung voll steuerpflichtig und Sozialabgaben fallen auch an. Zudem müssen ab 2008 Sparer Sozialabgaben auf die Beiträge zahlen.

Lohnend kurz vor Rentenbeginn
Am meisten lohnen sich alle drei Varianten der staatlich geförderten Altersvorsorge für Sparer, die kurz vor der Rente stehen. Da sich die staatliche Förderung der Einzahlungen nur noch auf wenige Jahre im Berufsleben verteilt, erhöht sich die Rendite besonders stark. Trotzdem sollten sich auch junge Arbeitnehmer und Selbstständige die Chance auf staatliche Förderung nicht entgehen lassen.

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