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Unterschiedliche Beteiligungen im Versicherungswesen als Zuzahlung und Selbstbehalt

Im Versicherungswesen sind Beteiligungen in Form einer Selbstbeteiligung, Kostenbeteiligung oder auch Francise/Zuzahlung jener Kostenanteil, den ein Versicherter im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Der Versicherte beteiligt sich entsprechend den vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Regelungen je nach Schadensfall oder einmal im Jahr. Der Anteil, den der Versicherte übernehmen muss, kann ein festgelegter Prozentwert oder ein absoluter Betrag sein. Beispielsweise zahlt ein Versicherter in der Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro je Schadensfall. Für die gesetzliche Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber umfangreiche Zuzahlungen vor. Derartige Beteiligungen muss der Versicherungskunde für Medikamente und Hilfsmittel leisten.

Sichere und erfolgreiche Beteiligungen an geschlossenen Lebensversicherungsfonds erwerben

Zu häufig gewählten Beteiligungen an Kapitalanlagen gehören geschlossene Lebensversicherungsfonds. Der Versicherungsfonds kauft bereits bestehende kapitalbildende Versicherungen zu einem Preis unterhalb des eigentlichen Wertes der Police an. Die Fondsgesellschaft übernimmt die fälligen Beiträge bis zum Ablauf des Vertrages der Lebensversicherung. Dafür erhält sie die fällige Versicherungsleistung, die letztendlich an Anleger der Beteiligungen ausgeschüttet wird. Mit diesem erfolgreichen Konzept setzen die Fondsgesellschaften nicht auf den Tod der Versicherten. Vielmehr geht es ihnen um das Aufzeigen einer Alternative zur vorzeitigen Kündigung einer Versicherungspolice, die für beide Vertragsseiten mehr oder weniger gewinnmindernd beziehungsweise verlustbringend ist. (Aktueller Stand 12/2010)

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