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Durch eine Beteiligung an Unternehmen, auch Direktbeteiligung genannt, bekommen die Erwerber Miteigentum am Unternehmen. Eine weitverbreitete Möglichkeit der Beteiligung an Unternehmen ist der Erwerb von Aktien großer Unternehmen. Der Aktionär erwirbt einen Anspruch auf seinen Gewinnanteil und dazu das Recht, über den Vorstand des Unternehmens und die Geschäftspolitik des Unternehmens mitzubestimmen. Wird im Rahmen einer Konzern Beteiligung die Mehrheit der Aktien eines Unternehmens erworben, dominiert der neue Mehrheitsaktionär die zukünftige Geschäftspolitik. Die Regularien der Aktiengesellschaften und der Handel mit Aktien sind grundsätzlich für große Unternehmen mit vielen Aktionären ausgelegt. Deshalb ist das Aktienwesen staatlich überwacht und gesetzlich streng reglementiert.
Die meisten Unternehmen sind deutlich kleiner als Aktiengesellschaften. Die Maximalform einer direkten Beteiligung an kleinen Unternehmen ist der Einstieg als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, also z. B. einer GmbH, bzw. als Mitunternehmer einer Personengesellschaft. Auch hier sichert die Beteiligung sowohl einen Anteil am Gewinn als auch das Recht, aktiv über die Geschäftspolitik mitzubestimmen. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten an kleineren Unternehmen sehen zwar auch eine Beteiligung an den Gewinnen vor, aber der Erwerber bekommt keine oder nur wenig Gelegenheit, sich aktiv an Geschäftsentscheidungen zu beteiligen. Das ist der Fall, wenn er beispielsweise als Kommanditist Anteile an einer Kommanditgesellschaft (KG) übernimmt oder eine stille Beteiligung an einem Unternehmen eingeht.
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