
Objektiv betrachtet kann nicht festgestellt werden, dass es eine spezielle Krankenkasse gibt, die als die beste gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet werden kann. Vielmehr geht es darum, die individuellen Erwartungen mit den Angeboten der Krankenkassen zu vergleichen. Die Wahlmöglichkeiten sind überschaubar, denn das Leistungspaket der Kassen ist zu 96 Prozent vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Unterschiede der Krankenkassen sind also als marginal zu bezeichnen. Dennoch gibt es Unterschiede. Es gibt Krankenkassen, die für ihre Kunden zusätzliche Leistungen anbieten. Das kann beispielsweise die Kostenübernahme alternativer Heilverfahren sein. Wer auf diese Form der Behandlung Wert legt, wird bei einer solchen Krankenkasse am besten aufgehoben sein.
Auch der Beitrag ist inzwischen von den Krankenkassen nicht mehr frei wählbar. Während die Beiträge der Vergangenheit von den Kassen selbst festgelegt wurden, ist das inzwischen nicht mehr möglich. Auch hier sieht der Gesetzgeber eine einheitliche Regelung vor. Jede Kasse erhebt daher einen Beitragssatz von 15,5 Prozent des Bruttolohnes. Aber auch hier gibt es einen gewissen Spielraum. So bestimmt jede Krankenkasse selbst, ob sie einen Zusatzbeitrag erhebt. Die Frage, ob ein solcher Beitrag erhoben wird, richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der Kasse. Bezogen darauf kann man also sagen, dass die beste gesetzliche Krankenversicherung die ist, die keinen oder nur einen geringen Zusatzbeitrag erhebt.
(aktueller Stand der Zahlen 02/11)
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