Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erbringt ihre Leistungen in Form einer monatlichen Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihrem ursprünglichen Beruf weiterhin nachzugehen. Neben Unfällen und schweren körperlichen Erkrankungen bilden auch psychische Krankheiten eine immer häufigere Ursache für die vorzeitige Minderung der Erwerbstätigkeit. Da die gesetzliche Rentenversicherung für Menschen, die nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden in diesem Fall keine Leistungen vorsieht, bildet die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einen wichtigen Baustein in der privaten Vorsorge verantwortlicher Verbraucher. Die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sichern den wirtschaftlichen Fortbestand des Betroffenen und seiner Familie und verhindern so das Eintreten sozialer Härtefälle.
Die Berufsunfähigkeit kann jeden unerwartet treffen. Die Lebensplanung der meisten Beschäftigten basiert auf der Annahme, dass die Erwerbsfähigkeit bis zum Eintritt des Rentenalters erhalten bleibt. Allerdings scheidet jeder Vierte in Deutschland aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig aus dem Berufsleben aus. In diesem Fall erbringt die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ihre Leistungen in Form einer monatlichen Rente, die so lange gezahlt wird, wie der Versicherte ansonsten beruflich tätig gewesen wäre. Obwohl diese Versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist gehört sie zu den dringend empfohlenen Maßnahmen zur privaten Vorsorge von Beschäftigten. Ohne einen entsprechenden Schutz droht im Falle der verminderten Erwerbsfähigkeit innerhalb von kürzester Zeit der soziale Abstieg des Betroffenen.
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