Arbeitnehmer müssen bei der Wahl ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung ausfüllen. Wegen der gesetzlich festgelegten Rentenreform wird seit dem Jahr 2011 einem Arbeitnehmer, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, keine Rente bei Berufsunfähigkeit mehr zugestanden. Umso wichtiger ist es, möglichst früh eine BUV abzuschließen. Die Beiträge, die jeden Monat zu leisten sind, hängen vom Eintrittsalter, der davor ausgeübten Tätigkeit, dem Geschlecht und dem aktuellen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab. Alle Fragen müssen ehrlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten kann sich die Versicherung weigern, eine BU-Rente zu zahlen und der Antrag wird abgelehnt.
Anhand der Auswertung des Fragebogens bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Gesundheitsprüfung entscheidet die Versicherung, wie wahrscheinlich eine Berufsunfähigkeit im speziellen Fall ist und ob eine Absicherung möglich ist. Offene Fragen dürfen von Versicherungen nicht gestellt werden. Der Versicherungsnehmer muss die Fragen nach bestem Gewissen wahrheitsgemäß beantworten. Krankheiten, die nicht in Behandlung sind, müssen nicht genannt werden. Bei Vorerkrankungen soll möglichst umfassend dargelegt werden, welche Krankheiten bestanden haben, seit wann sie andauern und wie lange der Versicherungsnehmer deswegen schon in Behandlung ist. Gibt es Abweichungen zu Krankenakten, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Gesundheitsfragen eine Auszahlung ablehnen.
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