Die Beantwortung der Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit in Kraft tritt, beschäftigt in erster Linie Beamte. Sie tritt nicht in Kraft, wenn keine Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag enthalten ist. Dienstunfähigkeit kann sich auf einen begrenzten Bereich der Arbeitskraft beziehen und bedeutet nicht zwangsläufig die Berufsunfähigkeit. So beispielsweise bei Bediensteten der Polizei, bei denen eventuell kein Einsatz im Außendienst mehr möglich ist, dem Büroeinsatz aber nichts im Wege steht. Dieser Sachverhalt zeigt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit nicht wirksam wird. Ob eine andere Tätigkeit ausgeübt wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Allein die Tatsache, dass die Möglichkeit dazu besteht, ist entscheidend.
Der Dienstherr entscheidet über die Fähigkeit des Beamten, seinen Dienst zu verrichten. Aber auch die Zahlung eines Ruhegehalts begründet keinen Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Dienstunfähigkeit. Für diesen Fall ist die zusätzliche Aufnahme der Beamtenklausel in den Versicherungsvertrag notwendig. Dann wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Daraus ergibt sich dann ein finanzieller Schutz für den Beamten, wenn er aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die Dienstunfähigkeit wird von den meisten Versicherungen auf ein Lebensalter zwischen 55 und 60 Jahren begrenzt, die gesundheitliche Prüfung erfolgt ebenso wie bei der Berufsunfähigkeit. Für uniformierte Beamte und Vollzugsbeamte gelten teilweise noch kürzere Zeiten. (aktueller Stand der Zahlen 01/11)
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