Mit dem Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005 ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Besteuerung in Kraft getreten. Der Gesetzgeber unterscheidet aus steuerlicher Sicht zwischen drei verschiedenen Arten der Besteuerung. Die Basisversorgung und die zugehörige Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden zur Besteuerung einheitlich betrachtet. Allerdings gilt dies nur, wenn die Versorgung nach dem 31.12.2004 begonnen hat. In die zweite Steuersparte der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Besteuerung der Zusatzversorgungen eingeordnet. Beispielsweise sind das Riester-Verträge und die betriebliche Altersvorsorge. Als weiteres Zuordnungspaket fällt die private Rentenversicherung in eine separate Betrachtung.
Bei der Basisrente der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Besteuerung wie die gesetzliche Altersrente vorgenommen. Ein Teil ist steuerfrei, der Rest wird versteuert. Auf Dauer kann der steuerfreie Teil jedoch nicht festgelegt werden. Der Prozentsatz des Besteuerungsanteils bleibt nur während der Gültigkeit der Erwerbsminderungsrente gleich. Wird dann nach zwei bis vier Jahren von der Versicherungsgesellschaft eine neue Untersuchung der Berufsunfähigkeit durchgeführt und es wird weiterhin die Sachlage bestätigt, dann gilt ab diesem Zeitraum der neue Prozentsatz. Die zweite und dritte Steuerebene ist von der Besteuerung her gleich. Hier gilt grundsätzlich die Pauschalbesteuerung der Beiträge mit einem vorher festgelegten Ertragsanteil. Allerdings ist bei der dritten Steuerstufe zu beachten, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits oberhalb der Freibeträge versteuert wird.
Ein aktuelles Ranking zur Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt, dass die Differenzierung über die Berufsgruppeneinstufung immer größere Beitragsunterschiede hervorbringt. Die Gewinner sind Versicherte in risikoarmen... [mehr]
Mit dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jobstarter sich selbst versichern. Die Versicherer wissen um dieses Problem und umwerben junge Leute inzwischen verstärkt. Doch welche Versicherungen sind sinnvoll? Berufseinsteiger... [mehr]
Wer mit 20 statt erst mit 30 Jahren mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Fälle vorsorgt, hat am Ende 10 Jahre länger Versicherungsschutz zum oft geringeren Preis. Was ist, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?... [mehr]
Seit Januar 2012 können pflegende Angehörige die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Dafür ist allerdings eine Familienpflegezeit-Versicherung notwendig, die es bei... [mehr]
Dass pflegende Angehörige Beruf und Pflege besser unter einen Hut bekommen, ist das Ziel des Familienpflegezeit-Gesetzes. Am Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. Das Gesetz... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen