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Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Arbeitnehmer:

Sie sind für den Fall das eine Berufsunfähigkeit eintritt über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Allerdings wurden die gesetzlichen Leistungen für alle, die nach dem 1.01.1961 geboren wurden, erheblich eingeschränkt. Alle diejenigen, die weniger als drei Stunden pro Tag einer Tätigkeit nachgehen können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Einer Tätigkeit nachgehen, heißt in diesem Fall in jedem denkbaren Beruf. Wenn ein Arzt beispielsweise noch sechs Stunden pro Tag als Parkwächter arbeiten kann, erhält er keine Rente! All jene Versicherte, die am 1.01.2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auch weiterhin eine Teilrente im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die meisten Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsrenten liegen allerdings nur zwischen 500 und 1000 €. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall privat vorsorgen, damit Ihnen nicht der soziale Abstieg droht. Das heißt im Klartext, dass alle unter 40-jährigen gar nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind und alle über 40-Jährige nur sehr unzureichend.

Berufsanfänger:

Berufsanfänger erhalten oftmals gar keine Leistungen, da Sie die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Daher ist eine zusätzliche Absicherung absolut notwendig, um nicht als Sozialfall zu enden.

Freiberufler:

Für diese Berufsgruppe gibt es spezielle berufsständische Versorgungswerke (z. B. Rechtsanwalt-Versorgung). In einigen Fällen enthalten diese bereits Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Obwohl diese Leistungen in der Regel höher sind als bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, sind sie oftmals dennoch nicht ausreichend, um nicht sozial abzusteigen. Vergleichen Sie diesen Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie sich diese Differenz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Selbstständige:

Meistens sind Selbstständige nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Selbstständige Handwerksmeister, die mindestens 216 Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen und erst dann wählen dürfen, ob sie auch weiterhin in der Gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht, bilden die Ausnahme. Vergleichen Sie die Leistungen, die Sie erhalten würden, mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie sich diese Differenz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei müssen Sie allerdings beachten, dass Sie nur Ihr persönliches Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können, aber nicht die Kosten für Gehälter, Büromiete usw..

Beamte:

Beamte müssen meist erst jahrzehntelang gearbeitet haben bis sie Anspruch auf eine ausreichende Abdeckung bei einer Berufsunfähigkeit erhalten. Vergleichen Sie die Leistungen, die Sie erhalten würden, mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie sich diese Differenz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem sollten Sie beachten, dass Ihr Versicherer eine Verweisung auf andere Berufe ausschließt damit Sie Ihre Rente erhalten und nicht als Pförtner arbeiten müssen.

Hausfrauen / -männer:

Normalerweise haben diese Personengruppen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Viele Versicherer erkennen allerdings in den letzten Jahren immer mehr die Haushaltsarbeit als Full-Time-Job an und bieten aus diesem Grund auch hier eine Absicherung an. Dazu müssen Sie überlegen, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch die Aufwendung wäre, wenn Sie jemanden für diese Arbeit einstellen müssten.

Schüler / Studenten:

Grundsätzlich haben sie keinen Anspruch auf Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sie können sich allerdings privat absichern.

Auszubildende:

Grundsätzlich haben sie keinen Anspruch auf Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Sie können sich allerdings privat absichern.

Worauf sollten Sie achten?

Auf folgende Dinge sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten:

Richtige Risiko-Einstufung:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie für den Fall ab, dass Sie Ihrem Beruf ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen können. Aus diesem Grund sollte Ihr Versicherer so detailliert wie möglich über Ihren Beruf Bescheid wissen.

Gesundheitsfragen:

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen Ihrer Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich und wahrheitsgemäß. Probleme kann es z. B. geben, wenn Sie aufgrund eines Rückenleidens berufsunfähig werden, im Antrag aber nicht angegeben haben, dass Sie Massagen verordnet bekommen haben. Unser Tipp: Kopieren Sie die Akte vom Ihrem Hausarzt und fügen sie sie dem Versicherungsantrag bei. So gehen Sie sicher, dass der Versicherer im Leistungsfall keine Ausrede hat und zahlen muss.

Bedingungen:

Besonders wichtig ist das Bedingungswerk der Versicherungsgesellschaft. Interessant ist hier die Verweisung auf einen anderen Beruf.

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