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Wer ist im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen...

Das ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Sinngemäß kann man aber sagen, dass der berufsunfähig ist, wer aufgrund einer Krankheit, einem Unfall oder einem Kräfteverfall seinen derzeitigen Beruf zu mindestens ?% nicht mehr ausüben kann. Häufig werden 50 % genannt.

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