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Vom Chefsessel auf die Couch

Berufsunfähig werden kann jeder, ob durch Krankheit oder Unfall, da reicht eine Unfallversicherung bei weitem nicht aus um den Lebensstandard zu sichern. Erkrankungen an Rücken und Gelenken, Kreislaufstörungen oder psychische Leiden gehören zu den häufigsten Ursachen, die Menschen zwingen, ihren Beruf aufzugeben. Eine Versicherung kann zumindest finanzielle Einbußen abmindern.

Um durch Unfall oder Erkrankung nicht ins finanzielle Aus zu geraten, ist eine private Absicherung geboten - das gilt zumindest für all jene, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gibt es seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Und die deutlich niedrigere Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn der Betroffene gar keine Arbeit mehr verrichten kann. Konkret heißt das: Wer weniger als drei Stunden am Tag in der Lage ist zu arbeiten, bekommt die volle Rente, deren Höhe auf dem Rentenbescheid angezeigt wird. Bis sechs Stunden Arbeitsfähigkeit am Tag wird die halbe Rente gezahlt.

Allerdings ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente begrenzt: Wer monatlich mehr als 5250 Euro (4550 Euro im Osten) verdient, bekommt bei Erwerbsunfähigkeit trotzdem nicht mehr staatliche Unterstützung.

Probleme können entstehen, wenn das Renteneintrittsalter angehoben wird. Dann reicht die vereinbarte Versicherungsdauer nicht mehr. Verbraucherschützer raten generell zu prüfen, wie flexibel der Vertrag für so einen Fall ist. Wichtig ist auch, dass der Versicherer auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet. Dann kann er später nicht verlangen, dass Berufsunfähige den Beruf wechseln. Jüngere sollten auf die Nachversicherungsgarantie achten: Damit ist sichergestellt, dass die Versicherungsbedingungen den möglicherweise völlig veränderten Lebensumständen angepasst werden können. Überhaupt sollte der Verbraucher prüfen, ob er den Vertrag bei Berufswechsel ändern kann.

Hilfreich ist auch, wenn Versicherer ärztliche Atteste anerkennen, die nur für wenige Monate gelten. Denn manchmal wollen Ärzte keine Berufsunfähigkeit für die nächsten Jahre bescheinigen. Ob jemand berufsunfähig ist, hängt sehr von der jeweiligen Tätigkeit ab. Je höher die berufliche Anforderung, desto geringer muss die gesundheitliche Einschränkung sein, um den Versicherungsfall auszulösen.

Es gilt die privat abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente dem bisherigen Lebensstandard anzupassen.

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