Die Gefahr, den Beruf lange vor der Rente aufgeben zu müssen, ist viel höher, als die meisten glauben. Statistisch gesehen, trifft es jeden Vierten. Die gesetzlichen Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind minimal. Sogar der Höchstsatz ist mit rund 750 Euro monatlich zu wenig zum Leben. Eine leistungsstarke private Berufsunfähigkeitspolice kann Ihnen helfen, Ihren Lebensstandard zu halten.
Statistisch gesehen trifft es jeden Vierten. Doch immer noch unterschätzen viele das Risiko, berufsunfähig zu werden. Außerdem ist den wenigsten klar, dass so ein Schicksalsschlag schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann. Die gesetzlichen Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit sind minimal. Für alle nach 1961 Geborenen hat die Bundesregierung vor einigen Jahren die komfortablere Berufsunfähigkeitsrente durch eine mehr als dürftige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Egal, welcher Beruf einmal erlernt oder ausgeübt wurde – der Grad der Erwerbsminderung bestimmt allein, ob man am Arbeitsmarkt noch irgendwie einsetzbar ist.
Nur wer keine 3 Stunden pro Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Wer zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag einsatzfähig ist, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente. Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden täglich eine beliebige Tätigkeit verrichten können, erhalten nichts.
Doch mit rund 750 Euro im Monat ist auch der Höchstsatz der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zum Leben zu wenig. Wer seinen Lebensstandard erhalten will, kommt an einer leistungsstarken privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vorbei. Diese zahlt – zusätzlich zu Sozialrenten und anderen Versorgungsbezügen – eine monatliche Rente, wenn der (Teil-) Invalide wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann. In der Regel springen die Versicherungen ab einer Beeinträchtigung von 50 % ein. Als berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich seinen Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keinen vergleichbaren Job mehr finden kann. Ein Einkommensverlust von 30 % ist durchaus zumutbar.
Als Faustformel gilt, dass eine Rente in Höhe von einem Drittel des aktuellen Monatseinkommens für Sozialversicherte als Minimallösung ausreicht. Bei der Höhe sollte aber auch an die Rente danach gedacht werden. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch bemessen werden, dass auch im Fall einer Invalidität etwas Geld fürs Alter zurückgelegt werden kann.
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