Waren es früher die schwere körperliche Arbeit und daraus resultierende physische Krankheiten, die den Arbeitnehmer zwangen schon lange vor dem gesetzlichen Rentenbeginnalter ihren Beruf an den Nagel zu hängen, geht heute der Trend immer mehr zu den psychische Krankheiten als Grund für den vorzeitigen Abschied in den Ruhestand. Zu diesen Krankheiten zählt unter anderem auch das Burn-out-Syndrom.
Das Burnout-Syndrom kommt besonders oft bei Führungskräften vor, die in Ihrem Job viel Verantwortung und damit auch Druck haben. Doch da es nur schwer eindeutig zu diagnostizieren ist, wurde die Leistungspflicht seitens der Versicherungen häufig angezweifelt.
Erstmalig wurde von einem Gericht jetzt ein Burnout-Syndrom als Anlass für eine Berufsunfähigkeit anerkannt. Und damit einen Präzedenzfall geschaffen und diese Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts anerkannt (Az. 25 O 19798/03).
Im konkreten Fall ging es um einen Manager, der einen Zusammenbruch erlitt. Ein Facharzt empfahl ihm dringend, seinen Job aufzugeben. Allerdings lehnte die Versicherungsgesellschaft den Antrag des Managers ab, da sie das Burnout Syndrom nicht als Grund für seine Berufsunfähigkeit sehen. Das Gutachten eines renommierten Experten bestätigte jedoch das Krankheitsbild, sodass die Richter zu dem Ergebnis kamen, dass der Mann Anspruch auf die Rente habe. Die Versicherung leistete eine Nachzahlung in Höhe von Euro 148. 000.
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