So schön die Urlaubszeit auch ist, wer eine Arbeit hat, freut sich das ganze Jahr über. Denn in einem sind sich alle einig: Erwerbseinkommen bildet die Grundlage für einen gewissen Lebensstandard. Leider wird dieser oft zu selbstverständlich angenommen. Fällt das regelmäßige Einkommen durch Berufsunfähigkeit plötzlich dauerhaft weg, bleibt meist viel Ratlosigkeit in den Gesichtern. Wer die gesetzliche Erwerbsminderungsrente rechtzeitig mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aufstockt, kann auch hinterher noch lachen.
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Viele Bürger machen sich erst im Ernstfall bewusst, was die gesetzliche Erwerbsminderungsrente tatsächlich leistet. Seit der Ära Schröder werden immer häufiger staatliche Pflichten auf den privaten Bereich übertragen. Dazu gehörte insbesondere der Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für Menschen mit einem Geburtsdatum nach dem 1. Januar 1961. Danach wird im Falle einer dauerhaften Invalidität nur noch eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Und diese berechnet sich nach den Faktoren
a) bisheriges Gehalt sowie
b) Anzahl der Stunden pro Tag, die man trotz gesundheitlicher Einschränkung noch einer Tätigkeit nachgehen kann
Die Stundenzahl gliedert sich in drei Kategorien. Demnach erhält die volle Erwerbsminderungsrente, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das bedeutet etwa 37 Prozent des letzten Nettogehaltes. Mit einem Gesundheitszustand, der noch etwas mehr Leistung erlaubt, nämlich zwischen drei und sechs Arbeitsstunden pro Tag, lassen sich nur noch etwa 18 Prozent des vorigen Nettogehaltes erreichen. Wer seinen Lebensstandard vormals von 2.500 Euro Bruttogehalt bestritten hat, erhält bei Teilweiser Erwerbsfähigkeit nur noch rund 419 Euro. Dieses 'Mini-'Gehalt kann natürlich durch eine Nebentätigkeit aufgestockt werden.
Nach bisheriger Regelung gewährte die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung 2/3 der Vollrente. Im Gegensatz zu heute konnte auch auf keine andere, leichtere Tätigkeit verwiesen werden. Heutzutage kann ein Chefarzt mit etwa einer Handverletzung durchaus noch eine beratende Tätigkeit zugesprochen werden. Dies ist zumutbar und zulässig. Auch der soziale Abstieg lässt sich nicht als Gegenargument vorbringen. Wer eine zumutbare Tätigkeit des gegenwärtigen Arbeit ablehnt, verweigert damit auch jeglichen Anspruch auf eine Teilrente.
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Geld.de Tipp: Freizeitsport braucht guten Schutz!
Freizeitsport ist gut für die Gesundheit. Jedoch gibt es in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise deutlich mehr als eine Millionen Freizeit-Sportunfälle. Nimmt man bei einem Unfall selbst Schaden, ist die private Unfallversicherung unumgänglich.
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