1. Wer ist für meinen Antrag verantwortlich?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter (0341) 49288-52
, per email an service@GELD.de
bzw. per Post: GELD.de GmbH,
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
, Barfußgässchen 11
, 04109 Leipzig
.
2. Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
3. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür
(wenn eingeschlossen)
Nein
• bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
4. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird.
Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer
auf unserer Seite).
5. Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind
beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis
zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
6. Können Kinder haftbar gemacht werden ?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss
unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden.
(Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter
siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
8. Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
9. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
10. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen)
Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
• die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
• die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
• die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab.
Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache
fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit,
das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem
anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang.
Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese
Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
11. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
12. Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen
z. B.:
• Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
• Bauherrenhaftpflicht
• Jagdhaftpflicht
• Wasserfahrzeuge (mit Motor)
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
• Gewässerschadenhaftpflicht
13. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur
während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen.
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
14. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig.
Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
15. Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu
muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten,
der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
17. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Privaten Haftpflichtversicherung. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und unsere kompetenten Servicemitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde an unseren Kundenservice übermittelt.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fenster schließen
Vielen Dank, für Ihr Interesse.
Leider ist bei der Übermittlung Ihrer Anfrage an unseren Kundenservice ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Fenster schließen
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Privaten Haftpflichtversicherung. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und unsere kompetenten Servicemitarbeiter werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vielen Dank, Ihre Anfrage wurde an unseren Kundenservice übermittelt.
Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fenster schließen
Vielen Dank, für Ihr Interesse.
Leider ist bei der Übermittlung Ihrer Anfrage an unseren Kundenservice ein Fehler aufgetreten.
Mit einem Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich effektiv Kosten sparen
Egal, ob bereits schon eine Berufshaftpflichtversicherung besteht oder ein Abschluss geplant ist: es lohnt sich in beiden Fällen, einen Berufshaftpflichtversicherung Vergleich vorzunehmen. Durch solch einen Versicherungsvergleich lassen sich verschiedene Anbieter und deren Tarife transparent miteinander vergleichen. Schnell kann man mithilfe eines Vergleichs passende Angebote filtern, die genau auf die persönlichen Versicherungsansprüche passen. Je nach Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Spezifikationen, die bei der Auswahl und dem Berufshaftpflichtversicherungsvergleich beachtet werden sollten. Daher sollte vor einem Abschluss unbedingt geklärt werden, ob solch eine Versicherung notwendig ist und welche Schadenssummen minimal von der Versicherung abgedeckt werden müssen.
Mit dem Vergleich Überblick über das Versicherungsangebot gewinnen
Auch Menschen, die noch nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, sollten einmal darüber nachdenken, ob solch ein Versicherungsschutz nicht doch benötigt wird. Die jährlichen Kosten halten sich auch dank eines Berufshaftpflichtversicherung Vergleich in Grenzen, vor allem wenn die Schadensersatzforderungen dazu einmal in Relation gesetzt werden. Sollte bereits eine Berufshaftpflicht bestehen, kann ein Vergleich dabei helfen, Ausschau nach günstigeren Versicherungsangeboten zu halten, welche eventuell sogar ein deutlich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen. Hierbei sollte bedacht werden, dass sich ein Wechsel der Berufshaftpflichtversicherung nur für den Fall lohnt, dass zum einen Versicherungsbeiträge eingespart und zum anderen die Leistungen gleich bleiben oder gar verbessert werden.
Verschiedene Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung lassen sich neben Personenschäden und Sachschäden auch Vermögensschäden absichern, welche durch das Dienstleistungsrisiko und Leistungsrisiko im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Je nach zugehöriger Berufsgruppe kann ein anderer Tarif gewählt werden und somit können auch die jeweils anderen Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Diese Versicherung leistet zum Beispiel Zahlungen an die geschädigten Personen, wenn ein Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt oder wenn ein Rechtsanwalt aufgrund eines Beratungsfehlers in Regress genommen werden kann. Auch bei einem Datenverlust, bei einer Urheberrechtsverletzung oder bei einem Programmierfehler leistet diese Versicherung Schadenersatz.
Bei der Berufshaftpflicht handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, welche von unterschiedlichen Berufsgruppen abgeschlossen werden kann. Zu diesen Berufsgruppen zählen vor allem freie Berufe wie Steuerberater, Lehrer, IT-Berufe, Ärzte oder auch Rechtsanwälte. Diese und weitere Berufsgruppen können sich mit einer speziellen Haftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche absichern, welche zum Beispiel durch einen Fehler in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können, denn eine freiberuflich tätige Person haftet, wie ein Unternehmer auch, für die verschuldeten Schäden in voller Höhe. Eine Berufshaftpflicht kann sowohl bei begründeten Schadenersatzansprüchen als auch bei unbegründeten Schadenersatzansprüchen in Anspruch genommen werden, um diese abzuwehren.
?Süßes ist ungesund.? Zumindest bei Rosenmontagsumzügen kann Kamelle und dergleichen arg ins Auge gehen. Ob der Werfer bei Verletzungen durch die süßen Wurfgeschosse haften muss, wurde vor Gericht geklärt. Mit einer... [mehr]
Wenn die fünfte Jahreszeit Hochsaison hat, herrscht in den Faschingshochburgen wieder Ausnahmezustand. Damit die Feierlaune nicht getrübt wird und die Jecken sicher feiern können, helfen ein paar wichtige Versicherungen.... [mehr]
Der Winter zeigt sich nicht immer von seiner schönen Seite. Gerade die kalten Tage bergen hohe Risiken, für die man besser eine Wohngebäudeversicherung, eine Hausratversicherung und vor allem eine private... [mehr]
Ein ?Da bin ich wohl schuld. Das regelt meine Versicherung.? nach einem Unfall kann einem schnell mal rausrutschen. In dem Fall dürfen Kfz-Versicherung und private Haftpflichtversicherung nicht generell die Leistung... [mehr]
Damit man den Winterurlaub beim Langlauf, Skiabfahrt- und Snowboard-Fahren ungebremst genießen kann, ist die finanzielle Absicherung über eine Auslandskrankenversicherung oder eine Haftpflichtversicherung unverzichtbar.... [mehr]