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Die Beiträge für die Krankenversicherung sind ein prozentualer Anteil des Einkommens. Der Gesetzgeber hat eine Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, bis zu der dieser Anteil berechnet wird. Diese wird jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.
Höhe der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung 2005:
- Jährliche Versicherungspflichtgrenze: 46.800,00 € bzw.
- Monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 3.900,00 €, bei 13 Gehältern 3.600,00 €, bei 13,5 Gehältern 3.466,67 €.
Davon abweichend existiert allerdings für das Jahr 2005 eine besondere Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 Versicherungsschutz über eine private Krankenversicherung hatten. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt hier 42.300 € Brutto-Einkommen.
Übersteigt das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, wird aber nur bis zu dieser Summe der Krankenversicherungsbeitrag berechnet.
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