Mehr als nur Guthabenszinsen
Bausparen ist nach wie vor die einzige Sparform, die immer noch doppelt staatlich gefördert wird: Und zwar mit
Übrigens, WoP-berechtigt ist jeder ab dem 16. Lebensjahr unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht. Welche Förderung Ihnen in welcher Höhe zustehen, entnehmen Sie bitte unserer Grafik.
Geld zu verschenken hat niemand, also holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
| Arbeitnehmersparzulage (VL) | |
| Fördersatz | 9% |
| Höchstbetrag/Jahr | 470 Euro Alleinstehende
940 Euro Verheiratete |
| Einkommensgrenzen* | 17.900 Euro Alleinstehende
35.800 Euro Verheiratete |
| Wohnungsbauprämie (WoP) | |
| Fördersatz | 8,8% |
| Höchstbetrag/Jahr | 512 Euro Alleinstehende
1.024 Euro Verheiratete |
| Einkommensgrenzen* | 25.600 Euro Alleinstehende
51.200 Euro Verheiratete |
Beim Hausbau sparen Viele Arbeitnehmer können über vermögenswirksame Leistungen (VL) für später vorsorgen. Wie hoch die VL ausfallen kann, verrät ein Blick in den Arbeitsvertrag. Doch diese finanzielle Unterstützung... [mehr]
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