Unterschiedlich sind beim Abschluss von Verträgen zum Bausparen die Konditionen von den einzelnen Bausparkassen geregelt. Die jeweiligen Tarifkonstruktionen wirken sich sehr unterschiedlich auf Anspar- und Darlehenszinsen aus. Seit dem 01.01.2009 werden auch die Zinserträge aus Bausparverträgen steuerlich erfasst. Meistens sind 25 Prozent (plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) der Erträge an das Finanzamt abzuführen. Für den Bausparer erweist sich dennoch die hohe Sicherheit von Zinsen auf Sparguthaben und niedrige Darlehenszinsen als vorteilhaft. Für zukünftige Bausparer lohnt es sich, die einzelnen Angebote und Tarife auch hinsichtlich der bei Vertragsabschluss zu zahlenden Abschlussgebühr genau durchzurechnen.
Für zwei gesonderte Zahlungsabschnitte werden beim Bausparen die Konditionen meistens festgelegt. In einer Ansparphase mit regelmäßigen Sparraten über einen bestimmten Ansparzeitraum werden dem Sparer Mindestzinsen auf seine jährliche Sparsumme gezahlt. Je höher diese Zinsen sind, desto ertragreicher die Anlage. Weitere staatliche Fördermittel kann der Bausparer auf Antrag und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erhalten. Die gesamte Sparsumme muss noch um die Abschlussgebühr gemindert werden. Werden mit der jetzt entstandenen Sparsumme 40 bis 50 Prozent einer im Bausparvertrag genannten Bausparsumme erreicht, erfolgt nach Zuteilung die Gewährung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens mit relativ hoher Tilgung. (Aktueller Stand der Zahlen: 12/2010)
Beim Hausbau sparen Viele Arbeitnehmer können über vermögenswirksame Leistungen (VL) für später vorsorgen. Wie hoch die VL ausfallen kann, verrät ein Blick in den Arbeitsvertrag. Doch diese finanzielle Unterstützung... [mehr]
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