Die Bauherren-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die andere erleiden – aber nicht für Schäden am eigenen Bau. Im letzteren Fall greift die Bauleistungsversicherung. Der Bauleistungsversicherer zahlt beispielsweise, wenn eine orkanstarke Böe den fertigen Giebel niederdrückt, aber auch, wenn der frisch gegossene Estrich nach einem Wolkenbruch ersetzt werden muss.
Ebenfalls unvorhergesehene Kosten können auf den Bauherren zukommen, wenn Vandalen wüten: verschmierte Wände, zerschlagene Fensterscheiben, eingetretene Türen sowie zertrümmerte Waschbecken (um nur einige Beispiele zu nennen) können den Finanzplan durcheinander bringen. Der Bauherr kann sich gegen diese Risiken ebenfalls mit einer Bauleistungsversicherung schützen. Sie übernimmt auch die Kosten für Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler sowie durch Unachtsamkeiten der Beschäftigten auf dem Bau.
Die meisten Versicherungsgesellschaften zahlen auch dann, wenn fest eingebaute Teile (z. B. der Heizkessel oder Heizkörper) gestohlen werden. Einige Versicherer verlangen für diesen Schutz allerdings einen Zuschlag. Gegen Diebstahl sind Heizkörper, Türen oder andere Teile – sofern sie noch nicht eingebaut und auf der Baustelle gelagert sind - nicht versichert.
Der Versicherer kommt auch nicht für Schäden durch normale Witterungseinflüsse auf, mit denen wegen der Jahreszeit gerechnet werden muss – z. B. Frostschäden in den Wintermonaten. Um dies von vornherein vorzubeugen, muss der Bauherr im Winter Wasserleitungen mit Frostschutz ausrüsten. Sonst bleibt er auf dem Schaden sitzen.
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