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Gemeinsam und doch allein

Theoretisch steht der Bauherr mit seiner Verantwortung für die Baustelle nicht alleine da. Genauso auf die Sicherheit achten, müssen die mit der Bauleitung beauftragten Architekten und die für die Bauführung verantwortlichen Baufirmen und Handwerker.

Der Bauherr ist verpflichtet, sich persönlich von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu überzeugen. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Baustelle umzäunt ist, Gruben und Schächte gesichert und Baumaterialen ordnungsgemäß gelagert sind. Im Rahmen des Zumutbaren muss er die Tätigkeit der Baufirmen überwachen. Er muss bei Gefahren, die er auch als Laie erkennen kann, eingreifen. Für die Auswahl der Firmen, Handwerker bzw. privaten Helfer ist er ebenfalls verantwortlich. Er muss sich davon überzeugen, dass sie ausreichend qualifiziert sind.

Auch wenn die Hauptschuld an einem Schaden beim Bauunternehmen selbst liegt, kann der Geschädigte den Bauherrn voll zur Verantwortung ziehen. Dieser haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Geschädigten in voller Höhe. Wendet sich der Geschädigte an den Bauherrn, weil die hauptverantwortliche Firma beispielsweise pleite ist, muss dieser den vollen Schaden ersetzen - auch bei nur geringem Mitverschulden. Er muss dann selbst versuchen, die Baufirmen bzw. den Architekten in Regress zu nehmen.

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