Wer beim Bau des eigenen Hauses selbst mit anpackt, muss oftmals für seinen Versicherungsschutz einen höheren Beitrag zahlen. Wenn Laien am Bau mit Hand anlegen, ist für die Versicherer das Risiko größer, als wenn nur Profis am Werk sind.
Eigenleistungen sind in nur wenigen Angeboten bis zur Bausumme ohne Zuschlag mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss bei den meisten Angeboten einen Zuschlag bezahlen: Der beträgt je 1.000 € Eigenleistung zwischen 0,58 € und 2,93 €. Einige Versicherer decken allerdings Eigenleistungen ganz oder bis zu einer bestimmten Summe im Grundbetrag mit ab. Ihre Höhe variiert aber stark: Sie reicht von 5.000 € bis 50.000 €.
Eine Bauherren-Haftpflicht sollte wirklich jeder Bauherr haben – ob er einen Teil seines Hauses in Eigenleistung errichtet oder nicht. Denn selbst wenn die Hauptschuld an einem Unglück beim Bauunternehmen liegt, kann der Bauherr selbst dafür voll zur Verantwortung gezogen werden. Stürzt beispielsweise ein Kran um und beschädigt ein Gebäude auf dem Nachbargrundstück, haftet zunächst der Bauherr. Er selbst muss dann versuchen, die Baufirma in Regress zu nehmen.
Wenn festgestellt werden sollte, dass der Kran mangelhaft gesichert war, muss die Firma den Schaden bezahlen. Dies kann womöglich jedoch erst nach einem langen Prozess geklärt werden. Hat der Bauherr eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, kann er dennoch ruhig schlafen, denn der Versicherer prüft auch, ob Schadenersatzansprüche an ihn überhaupt gerechtfertigt sind.
Die Versicherung zahlt selbst dann, wenn der Bauherr Schäden grob fahrlässig verursacht hat – z. B. wenn die Baustelle nicht ausreichend gesichert ist. Zudem sind Risiken mitversichert, die der Bauherr als Grundstücksbesitzer auch während der Bauphase bereits trägt. Versäumt er im Winter, vor dem Grundstück Schnee zu räumen, kommt die Versicherung für die Kosten auf, wenn ein Passant stürzt und sich verletzt.
Der Haus- und Grundbesitzer muss solche Risiken durch seine private Haftpflichtversicherung decken oder durch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, wenn die Bauzeit vorüber ist.
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