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Objektverbrauch

Grundsätzlich kann man die Förderung zur Bildung von Wohneigentum in Form der Eigenheimzulage nur einmal im Leben für die Herstellung oder den Erwerb von selbst genutztem Wohnraum erhalten. Wenn die Eigenheimzulage bereits einmal in Anspruch genommen wurde, tritt der Fall des Objektverbrauchs ein.

Davon unberührt sind Fälle, in denen die Eigenheimzulage nicht für den gesamten Zeitraum genutzt wurde und somit eine Teilförderung beantragt werden kann.

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