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Nachrangfinanzierung

Ein Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch, um sein Darlehen zu sichern.

Unter versteht man ein Darlehen, welches zur Absicherung nicht an erster Stelle im Grundbuch steht sondern im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten erscheint (z.B. an zweiter Stelle).

Wenn der Darlehensnehmer sein Darlehen nicht mehr zurückzahlen kann, werden zuerst die an erster Stelle im Grundbuch eingetragenen Gläubiger befriedigt. Die Nachrangfinanzierungen werden wegen dieses höheren Risikos von den Banken meist zu teureren Konditionen angeboten.

Im Allgemeinen spricht man von einer Nachrangfinanzierung, wenn die Finanzierung, den Teil, der über den erststelligen Beleihungsraum (bis zu 60 % des Beleihungswertes) hinausgeht, abdeckt.

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