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Grunderwerbsteuer

Nach § 11 GrEStG ist die eine Steuer, die auf den Umsatz von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Diese fällt beispielsweise beim Kauf, Tausch, bei einer Erbschaft oder Schenkung an.

Der Steuersatz beträgt seit 1997 3,5 % des Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt bzw. gewährt.

Verkäufe unter Verwandten der geraden Linien (Eltern-Kinder-Enkel) sind von der befreit.

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