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Erbbaurecht

Das ist ein zeitlich begrenztes Recht (meist 99 Jahre), auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Das Grundstück wird sozusagen nur gemietet. Im Gegenzug zahlt der Grundstücksnutzer einen Erbbauzins. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken beliehen.

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