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Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage gibt es seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr. Dies bedeutet, dass alle Wohneigentümer, welche nach dem 31. Dezember 2005 den Bau eines Eigenheims begonnen haben oder nach diesem Datum ein Eigenheim erworben haben, dafür keine Eigenheimzulage vom Staat mehr erhalten. Um eine Förderung nach den alten Regelungen zu erhalten, muss der Kaufvertrag oder der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. Januar 2006 datiert sein. In diesem Fall würde der Wohneigentümer die volle Förderung erhalten, wodurch die Zulage für einen Zeitraum von acht Jahren gezahlt werden würde.

Was war unter der Eigenheimzulage für Wohneigentümer zu verstehen?

Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um eine staatliche Förderung für Wohneigentümer. Als förderungswürdig galt Wohneigentum, welches selbst genutzt oder anderen unentgeltlich überlassen wurde. Daneben hing die Förderung auch von festgelegten Einkommensgrenzen ab. Die Einkommensgrenzen wurden dabei nach den positiven Einkünften der letzten zwei Jahre berechnet. Um die Eigenheimzulage zu erhalten, durfte ein Alleinstehender in den letzten zwei Jahren nicht mehr als 70.000 Euro verdient haben. Bei verheirateten Paaren lag diese Grenze bei 140.000 Euro für die letzten zwei Jahre und für jedes Kind wurde diese Grenze um 30.000 Euro erhöht.

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