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Courtage

Als bezeichnet man den \"Maklerlohn\" für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kaufvertrag einer Immobilie) oder für die Vermittlung eines Vertrages.

Ein Courtageanspruch ist dann begründet, wenn die Maklertätigkeit ursächlich war für das Zustandekommen des Vertrages. Der Maklerlohn ist im Gegensatz zu anderen Dienstleistungen erfolgsabhängig. Deshalb bemisst sich die Höhe der auch nicht nach dem Aufwand, sondern in der Regel nach einem Prozentsatz des Objektpreises, bei Miet- und Pachtverträgen als Mehrfaches der vereinbarten Nettomiete oder -pacht.

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