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Anschaffungskosten

Das ist die Summe aller Aufwendungen, die im Falle eines (Immobilien-)Kaufs aufgewendet werden müssen. In der Regel setzten sich diese zusammen aus:

  • dem Kaufpreis für die Immobilie,
  • den Kosten für eine Vertragsvermittlung (Maklergebühr) sowie
  • den Kosten für den Vertragsabschluss (Notar- und Gerichtskosten, Grundbuchgebühren).

Ferner kann man evtl. anfallende Steuern (Grunderwerbsteuer) sowie anschaffungsnahe Aufwendungen dazu zählen. Diese sind ggf. in Form der Absetzung für Abnutzung (Afa) steuerlich absetzungsfähig.

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