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Anfänglicher effektiver Jahreszins

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen alle Banken als Preis ihrer vergebenen Kredite die pro Jahr vom Darlehensnehmer tatsächlich geleistete Gesamtbelastung in Prozent der Darlehenssumme ausweisen. Das ist der Effektivzins p.a. oder der effektive Jahreszins. In der Regel wird die Höhe dieses Zinses für das vergebene Darlehen nur für eine bestimmte Laufzeit (Zinsbindungsfrist, z.B. 5 Jahre fest, 10 Jahre fest) garantiert. Deshalb kann sich nach Ablauf dieser Frist der Preis für das Darlehen in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt am Markt üblichen Konditionen ändern. Deshalb spricht man auch vom "anfänglichen", effektiven Jahreszins.

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